Zahlungs- und Lieferbedingungen:
I. Geltung
Allen
Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere nachfolgenden
Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder
Annahme der Lieferung oder Teillieferung als anerkannt. Diese
Bedingungen gelten auch für die weitere
Geschäftsverbindung. Sind unsere Bedingungen geändert, so
gelten diese ab dem Zeitpunkt, an dem sie dem Besteller erstmals
zugegangen sind.
Abweichende Bedingungen des Bestellers, die
wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für
uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen.
II. Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind
freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie
durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferung und
Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung
gleich.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Die in Prospekten oder
ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem Angebot
gemachten Angaben, insbesondere Beschreibungen, Maß- und
Gewichts-, Leistungs- und Verbrauchsdaten, sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
Geringe Abweichungen von der Beschreibung
des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die
Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den
Besteller nicht unzumutbar ist.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die vereinbarten
Preise verstehen sich ab HANDREKE & Co. KG zuzüglich der
am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer
freien Wahl. Kostenfreie Versendung bzw. Anlieferung durch uns
erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
2. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum rein netto. Die Zahlung kann durch Barzahlung oder
per Überweisung erfolgen. Verrechnungsschecks werden nur nach
vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Zahlung genommen. Werden
Schecks von uns in Zahlung genommen so gilt der Rechnungsbetrag
erst nach Gutschrift auf eines unserer Konten als ausgeglichen. Aus
der Annahme von Schecks entstehende Kosten gehen zu Lasten des
Bestellers.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, sofern vorangegangene
Rechnungen ausgeglichen sind.
3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schäden Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank -Diskontsatz, mindestens jedoch 8% pro Jahr berechnet.
4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden. Wir sind unter dieser Bedingung berechtigt, die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen und deren Rücksprache oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Bestellers zu verlangen. Dies gilt auch, wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Einhaltung der Zahlungsbedingungen zweifelhaft erscheinen lassen, Vorstehendes gilt auch bei Nichteinhaltung vereinbarter Ratenzahlung.
5. Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten in der Reihenfolge: Kosten - Zinsen - Hauptforderung zu verwenden.
6. Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu fordern.
IV. Lieferzeiten und -fristen
1. Lieferfristen sind
unverbindlich, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich
gegenteiliges vereinbart worden ist. Liefertermine und -fristen,
die verbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich
anzugeben. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem
Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder dem
Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist,
2. Bei Vereinbarung eines festen Liefertermins hat der Besteller für den Fall des Verzuges durch uns eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen zu setzen. Sollte nach Ablauf dieser Frist noch keine Lieferung erfolgt sein, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Teillieferungen sind zulässig. Die o.g. Zahlungsbedingungen sind auch bei Teillieferung bindend.
4. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbar, außergewöhnlich und unverschuldet eintretender Umstände in unserer Firma (Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser u.ä., Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Material, Energie, Transportmöglichkeiten, behördliche Anweisungen etc.) und bei unseren Partnerfirmen (Lieferanten), wodurch wir an der ordnungsgemäßen Einhaltung unseres Vertrages gehindert werden, verlängert sich die Lieferfrist um acht Wochen. Wird infolge der Störung die Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Tritt der Besteller aus unter 2. und 4. genannten Gründen vom Vertrag zurück, sind weitere Ansprüche an uns ausgeschlossen.
V. Gefahrenübertragung
Die Gefahr geht auf den
Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist. Erfolgt die
Anlieferung durch uns, so geht die Gefahr mit der Übergabe der
Sendung auf diesen über. Ist die Ware versandbereit und
verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle unsere Lieferungen erfolgen
unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst nach Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung mit uns bestehenden Forderungen
durch den Besteller auf diesen über, bei Zahlung mit Scheck
erst nach Gutschrift auf eines unserer Geschäftskonten.
2. Der Besteller ist, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung durch uns, zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet, wenn eine Vertragsverletzung durch ihn vorliegt. Die Rücknahme der Vorbehaltsware ist nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich schriftlich durch uns erklärt wurde.
3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist vor Vertragsabschluß untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur m Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller in diesem Moment seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.
4. Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder nur zum Teil n Verzug, steht er seine Zahlungen ein und es ergeben sich sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht berechtigt über die erhaltene Ware zu verfügen. In diesem Fall können die Rechte aus § 455 DGB geltend gemacht und/oder die Einziehungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen werden. Wir sind dann berechtigt, Auskünfte über die Warenempfänger einzuholen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns in Kenntnis zu setzen und die Forderungen des Wiederverkäufers gegen da Warenempfänger einzubeziehen.
5. Soweit der Wert aller Sicherungerechte, die uns nach diesen
Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten
Ansprüche um mehr als 25 % übersteigt, werden wir auf
Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der
Sicherungsrechte freigeben.
VII. Gewährleistung
1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch
das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften gehört, sind wir
nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand
ausbessern zu lassen oder neu zu liefern. Für das
Ersatzstück und die Ausbesserung gewährleisten wir in der
gleichen Weise wie für den Liefergegenstand, Der Besteller ist
bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zur
Forderung einer Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt.
Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht
wurde und eine weitere Nachbesserung dem Besteller nicht zuzumuten
ist.
2. Ansprüche des Bestellers auf Gewährleistung sind
ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2
Wochen und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6
Monaten nach Lieferung nicht schriftlich angezeigt worden sind.
Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten
gemäß §§ 377 und 376 HGB bleiben hiervon
unberührt.
3. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder von uns bei dem Besteller besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch an uns zurückgesandt wird. Ersetzte Teile gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über bzw. werden an uns zurückgeführt.
4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für solche Ansprüche des Bestellers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadenersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.
5. Die Haftung für die Folgen aus seitens des Bestellers oder
Dritter vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungs- bzw.
Reparaturarbeiten oder jeglicher sonstiger Eingriffe wird
ausgeschlossen.
Gleichzeitig erlischt jeglicher
Gewährleistungsanspruch.
6. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
7. Verkauft der Besteller die von uns gelieferten Gegenstände an Dritte, so ist ihm untersagt, wagen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
6. Ist der Besteller Kaufmann, beruhen Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung muros durch uns schriftlich anerkannt oder als rechtskräftig festgestellt.
VIII. Schadensersatz
t. Schadenersatzansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung,
positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Nebenpflichten und
Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter
Handlung, werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit,
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Leistungsverzug und zu
vertretender Unmöglichkeit der Leistung.
2. Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen sowie mittelbaren und/oder Folgeschäden. in jedem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung
1.
Für Verträge mit Vollkaufleuten wird als
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Gerichtsstand
Berlin vereinbart.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Sonstige Vereinbarungen
Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese
Schriftformvereinbarung wiederum kann nur schriftlich geändert
werden.